Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Präsidentin des LG Hildesheim verweist auf die Sollvorschrift des § 2 Abs. 2 ERVV zur Bezeichnung der im beA zu versendenden Dateien. Demnächst soll es auch beim LG Hildesheim Videoverhandlungen geben. Näheres finden Sie hier
Der Vorstand des BAV