Der Braunschweiger Anwaltsverein

Der Braunschweiger Anwaltsverein ist ein aktiver Verein mit langer Tradition. Bereits im Jahre 1844 gegründet, sind inzwischen rund 330 Kolleginnen und Kollegen im Braunschweiger Anwaltsverein organisiert.

Hauptaufgabe neben der Interessenwahrung des eigenen Berufsstandes ist es, den Informationsaustausch vor Ort unter den Mitgliedern zu fördern und sie über Entwicklungen in der Justiz in Braunschweig aber auch über Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung zu informieren. Hierzu tragen u.a. die regelmäßigen Stammtische, bei denen jeweils über ein aktuelles Thema referiert wird, der jährliche Richter- und Anwaltsstammtisch, die Mitgliederversammlung sowie die regelmäßigen Rundschreiben des Vorsitzenden bei.

Darüber hinaus wird das Vereinsleben durch gemeinsame Ausflüge oder beim gemeinsamen Weihnachtsmarkt bereichert.

Wir freuen uns über jedes neue Mitglied!

Vorstand

Gerald Schuchhardt
1. Vorsitzender
Katarzyna Chabas
2. Vorsitzende
Stefan Ebeling
Kassenwart
 
Dr. Stefanie Thierack
Beisitzerin
Alexandra Gorazdza
Beisitzerin

Das Leitbild des deutschen Anwaltvereins

Bitte diskutieren Sie mit uns!

Geschichte des Braunschweiger Anwaltsvereins

Die Geschichte des Braunschweiger Anwaltsvereins beginnt im Jahre 1844, genauer gesagt, am 30. März 1844, an dem aus Anlass einer "Amtsjubelfeier" für den Advokaten Dr. Ruff die anwesenden 36 Braunschweiger und Wolfenbütteler Advokaten beschlossen, einen Verein zu gründen.

Damit gehört der Braunschweiger Advokatenverein als Vorläufer des Braun­schweiger Anwaltsverein zu den ältesten Gründungen seiner Art in Deutschland.

Obwohl die am 30.03.1844 sich zu einem Verein zusammenschließenden Advokaten weniger an eine Interessenvertretung, sondern - wie die obige Formulierung vermuten lässt - vornehmlich an lockere Treffen in geselliger Runde gedacht haben mögen, wurde das Herzogliche Staatsministerium in Braunschweig recht früh auf die Korporation aufmerksam und nahm sie als Interessenvertretung der im Herzogtum ansässigen Rechtsbeistände wahr. Bereits mit Schreiben vom 31. Dezember 1844 waren die Braunschweiger und Wolfenbütteler Advokaten beim herzoglichen Staatsministerium vorstellig geworden, um auf den Erlass einer einheitlichen Gebührenordnung im Herzogtum zu dringen.

Hintergrund dieser Eingabe war, dass im Herzogtum Braunschweig bis dato gesetzliche Bestimmungen für Advokatengebühren für die unteren Instanzen gänzlich fehlten und statt dessen die Höhe der Anwaltsgebühren einschließlich der Schreibauslagen von den Gerichten festgesetzt wurden. Das Staatsministerium forderte nun den Advokatenverein auf, eine Taxenordnung zu entwerfen, woraufhin sich eine aus Mitgliedern des Vereins gebildete Kommission ans Werk machte und eine Taxenordnung entwarf, die der Anwaltschaft auf einer für den 6. und 7. Juni 1847 einberufenen Generalversammlung vorgestellt wurde. Nach eingehender Diskussion wurde der Entwurf am 31. August 1847 nebst einer Abschrift des Protokolls der Generalversammlung an das Staatsministerium übersandt, das ihn allerdings nicht sofort als Gesetzvorlage einbrachte, sondern erst im Zusammenhang mit dem Entwurf einer Advokatenordnung für das Herzogtum Braunschweig im Jahre 1850 verarbeitete.

Bereits in der Generalversammlung vom Juni 1847 war von den Mitgliedern des Advokatenvereins über die Organisation des Advokatenstandes debattiert worden. Auch das Herzogliche Staatsministerium bekundete nun sein Interesse an einer einheitlichen Organisation der Advokaten und Notare im Herzogtum Braunschweig und forderte am 5. Januar 1849 den Braunschweiger Advokatenverein auf, einen Entwurf für eine Advokaten- und Notariatsordnung vorzulegen. Der Braunschweiger Advokatenverein nahm die Aufforderung des Staatsministerium dankbar auf und beantwortete das Schreiben des Herzoglichen Staatsministeriums mit Schreiben vom 5. Februar 1849:

"Das Reskript Herzoglichen Staats Ministeriums vom 5. des Vormonats ist als ein neuer Beweis der Berücksichtigung der Fürsorge und des Vertrauens der wir uns von Seiten dieser hohen Behörde zu erfreuen haben, mit dem aufrichtigstem Danke von sämtlichen Mitgliedern unseres Standes betrachtet und aufgenommen worden (...) Schon früher hat Herzogliches Staats Ministerium uns aufgefordert, eine Gebühren-Taxe zu entwerfen und die von uns eingereichte Arbeit wird hochdaßelbe überzeugt haben, daß uns wenigstens der Eifer und der gute Wille nicht gefehlt haben, jene Aufgabe zu lösen. (...) Schon jetzt ist ein Ausschuß, den wir eingesetzt haben, um bei Gelegenheit der bevorstehenden Veränderungen der Gerichtsverfassung des Gerichtsverfahrens unsere Interessen wahrzunehmen, damit beschäftigt, unsere demnächstige Stellung ins Auge zu faßen und den Stoff zu einer wichtigen Beurteilung und Gestaltung derselben zu sammeln."

Die vom Advokatenverein ernannte Kommission legte nach 8 Monaten den Entwurf einer Advokatenordnung vor, die am 8. Oktober 1848 an das Herzogliche Staatsministerium übersandt wurde. Einige der wichtigsten Regelungen lauteten:

 

Der von der Kommission vorgelegte Entwurf wurde von der Anwaltschaft in einer Versammlung gebilligt und mit Anschreiben vom 2. März 1850, das nachdem in unserer heutigen Sitzung in Gemäßheit des gebotenen Schreibens des Herzoglichen Staats Ministeriums vom 27. Februar über den Entwurf einer Advokatenordnung im ganzen abgestimmt worden ist, an das Herzogliche Staatsministerium versandt.

Wie nicht anderes zu erwarten, wurden nicht alle Vorschläge des Entwurfes von der Herzoglichen Landesregierung übernommen. Insbesondere die von der Kommission angestrebte Selbstverwaltung der Advokatenkammer widersprach dem Selbstverständnis des Herzoglichen Ministerium, das durch den Oberstaatsanwalt als staatlichen Kommissar, der über die Advokatenkammer wachen sollte, einen erheblichen Einfluss auf die Beschlüsse der Advokatenkammer nehmen wollte. Der Oberstaatsanwalt sollte nicht nur an jeder Sitzung der Kammer teilnehmen, sondern auch den Großteil ihrer Beschlüsse durch Einsprüche hemmen dürfen. Ebenso verwarf das Herzogliche Staatsministerium die von der Kommission vorgesehene Trennung von Notariat und Anwaltschaft.

Die Advokatenordnung des Herzogtums Braunschweig wurde mit entsprechenden Änderungen vom Braunschweiger Landtag verabschiedet und trat am 1. Juli 1850 in Kraft. Im Jahre 1878 wurde sie durch die für das Deutsche Reich geschaffene Rechtsanwaltsordnung abgelöst. Die erste Rechtsanwaltskammerversammlung im neuen Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig wurde am 30. Oktober 1879 durchgeführt.


Die Mithilfe der Mitglieder des Braunschweiger Advokatenvereins bei der Schaffung einer für das Herzogtum Braunschweig geltenden einheitlichen Advokatenordnung gehört zu den herausragenden Beiträgen, die der Braunschweiger Advokatenverein mit unmittelbarer Auswirkung für die Rechtspflege im Herzogtum erbracht hat.

Der Braunschweiger Advokatenverein verstand sich auch weiter als Interessenvertretung der im Herzogtum ansässigen Anwälte und Advokaten. So setzte er sich kritisch mit dem Gesetzentwurf über juristische Prüfungen für Obergerichtsadvokaten auseinander. In einem Schreiben vom 14. Februar 1850 wies der Advokatenverein darauf hin, dass dem Gesetzesentwurf über die juristischen Prüfungen und der Advokatenordnung (...) die Bestimmung enthalten (ist), daß künftig jeder Advocat nur nach überstandener 3. Prüfung zum Obergerichtsadvocaten ernannt und zum Auftreten vor dem Obergericht und dem Kassationshofe berechtigt sein solle.
Hierzu monierte der Advokatenverein, dass die große Mehrzahl der Advocaten (...) Familienväter (sind), (die) auf ihren Erwerb angewiesen (sind) und die zur nöthigen Vorbereitung berufs der prüfungerforderlichen Zeit ihren Geschäften nicht entziehen (können), ohne in Verlegenheit zu gerathen. Es würde daher dem Wunsche der Mehrzahl unserer Standesgenossen und der Rücksicht auf die erworbenen Lebensstellungen gewiß am meisten entsprechen, wenn allen bereits angestellten Advocaten die Berechtigung zur Obergerichtsadvocatur, ohne weitere Prüfung ertheilt würde.

Mit Gründung des Deutschen Anwaltsvereins auf dem Anwaltstag in Bamberg im August 1871 wurde eine Korporation geschaffen, die die beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der Anwaltschaft gegenüber Staat und Justiz im gesamtdeutschen Kontext vertreten konnte. Hierdurch verlagerte sich die ­Interessenvertretung der Anwaltschaft von den örtlichen Anwaltsvereinen auf kommunaler und Landesebene auf die zentrale Interessenvertretung durch die Dachorganisation, den Deutschen Anwaltverein.

Sowohl im Kaiserreich als auch der Weimarer Republik entwickelte sich der Anwaltverein von einem losen Verbund der Honoratioren zu einem Interessenvertreter der Anwaltschaft. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurden der Deutsche Anwaltverein 1933/34 und die örtlichen Anwaltsvereine aufgelöst und die Anwälte in die Fachgruppe Rechtsanwälte des Bundes nationalsozialistischer deutscher Juristen eingegliedert. Nach dem 2. Weltkrieg erfolgte zunächst die Wiedergründung der örtlichen Anwaltsvereine, bis schließlich auf dem ersten deutschen Anwaltstag nach dem 2. Weltkrieg 1949 in Coburg eine Neugründung des Deutschen Anwaltvereins stattfand.

In Braunschweig versteht sich der örtliche Anwaltsverein mit den anderen im Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig ansässigen Anwaltsvereinen als Interessenvertretung der Anwaltschaft gegenüber Gerichten, Behörden und privatrechtlichen Institutionen, wie der Versicherungswirtschaft. Er sieht seine Hauptaufgabe nicht nur darin, ein Forum für gesellige Treffen zu bieten, sondern will mit seinen Veranstaltungen den Erfahrungsaustausch zwischen Rechtsanwaltschaft und Justiz fördern, wofür die traditionell gute Zusammenarbeit mit dem örtlichen Richterbund von erheblicher Bedeutung ist.

Diese gute Zusammenarbeit wurde durch die seit 1967 die Geschicke des Vereins leitenden Vorsitzenden Dietrich Giffhorn, Dr. Bernd von Bülow, Fritz Ullrich, Hans-Georg Reetz, Lutz-Rüdiger Malz und Michael Ebeling verstärkt und ausgebaut. Mit seinen Veranstaltungen versucht der Verein sowohl das gute Verhältnis zwischen Justiz und Anwaltschaft zu stärken, als auch Forum für den Austausch von Erfahrungen und zur Förderung persönlicher Kontakte unter seinen Mitgliedern sowie der Justiz zu sein und die Wahrung anwaltlicher Interessen durch die Rechtsanwaltskammer zu ergänzen.

Der Braunschweiger Anwaltsverein bietet heute in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer Braunschweig Fortbildungen an und unterstützt durch die Gründung von Arbeitsgemeinschaften im Braunschweiger Anwaltsverein Innovationen wie die außergerichtliche Mediation. Weitere Arbeitsgemeinschaften befinden sich im Aufbau. Der Braunschweiger Anwaltsverein führt regelmäßig für die Kolleginnen und Kollegen Stammtische durch, bei denen mittels Kurzreferaten über neue rechtliche Entwicklungen informiert wird. Regelmäßig finden auch gemeinsame Stammtische mit dem Deutschen Richterbund statt. Damit setzt der Braunschweiger Anwaltsverein die Tradition des 1844 gegründeten Advokatenvereins fort und versteht sich nicht nur als Interessenvertreter seiner Mitglieder, sondern der gesamten Anwaltschaft.
Rechtsanwalt Dr. Peter Beer

Quellen:
Heinemann "Von der Advokaten- zur Rechtsanwaltskammer" in;
Braunschweiger Jahrbuch Band 51, S. 135 ff
Nds. Staatsarchiv Wolfenbüttel 12 Neu-justiz 03 Nr. 222, 223
Stadtbibliothek Braunschweig ZS III Braunschweigische Anzeigen 1079, S. 2026